Inhalt

Der Vertreterring - Das Original

Vertrag:

zwischen

Frau/Herrn: ........................................
als Praxisinhaber/Praxisinhaberin und

Frau/Herrn: ........................................
als-Vertreter/Vertreterin 

 

§l Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Der/die Vertreter(in) wird vom .......... bis einschließlich .......... in der o.g. Praxis als Vertreter(in) eines Tierarztes/einer Tierärztin tätig. 

 

§2 Allgemeine Rechte und Pflichten

1.) Der/die Vertreter(in) ist verpflichtet, den organisatorischen Anordnungen des Praxisinhabers/der Praxisinhaberin nachzukommen. Die Vorschriften der Berufsordnung bleiben unberührt.

2.) Die Tätigkeit des Vertreters/der Vertreterin erfolgt auf Rechnung des Praxisinhabers/der Praxisinhaberin der o. g. Praxis.  

 

§3 Arbeitszeit

1.) Die Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen der Praxis. Der Tagessatz gilt bis zu einer Arbeitszeit von maximal 8 h.

2.) Für Nachbarpraxen müssen Notdienste und Vertretungen gesondert bezahlt werden.

3.) Bereitschaftszeiten werden als normale Arbeitszeit abgerechnet. 

4.) Werden Vorstellungstermine und Praxisübergabezeiten gewünscht, werden diese als Arbeitszeit berechnet.

 

§4 Vergütung

1.) Der/Die Vertreter/in erhält eine tägliche Vergütung von .......... Euro zuzüglich gesetzlicher MwSt.
Übersteigt die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden, wird ein zusätzliches Honorar von ........Euro pro angefangene 15 Minuten fällig.

2.a) Kost und Unterbringung sind frei.

2.b) Kann der Praxisinhaber/die Praxisinhaberin den/die Vertreter/in nicht adäquat unterbringen, so hat er/sie ihm/ihr Räume (Pension/Hotel) anzumieten.

2.c) Kann Verpflegung nicht gestellt werden, erhält der/die Vertreter/in eine Verpflegungspauschale von .......... Euro/Tag zuzüglich gesetzlicher MwSt.

3.) Die An- und Abfahrtzeiten werden nicht berechnet. Es wird jedoch eine Kilometerpauschale von .......... Euro/km zuzüglich der gesetzlichen MwSt. für die Hin- und Rückfahrt sowie für Fahrten zur Praxis in Rechnung gestellt. Heimfahrten auf Grund von arbeitsfreien Tagen werden gesondert mit ..........Euro/km zuzüglich der gesetzlichen MwSt berechnet.

4.) Es fallen folgende Massentätigkeiten an, die gesondert abgerechnet werden: (Auflistung und Vergütung siehe Anlage)

5.) Der Tag der Arbeitsaufnahme/-beendigung ist voll zu bezahlen.

6.) Bereitschaftsnachmittage gelten als volle Arbeitszeit. 

7.) Reiner Telefondienst wird gesondert berechnet mit ........Euro pro......

8.) Der gesamte Vergütungsbetrag wird spätestens am letzten Arbeitstag in bar ausgezahlt.

 

 

 

§5 Regelung im Krankheitsfall

1.) Im Krankheitsfall wird der/die Vertreter/in den Praxisinhaber nach besten Kräften bei der Suche nach einer geeigneten Ersatzperson unterstützen.

2.) Der/Die Vertreter/in haftet nicht für Schäden, die dem Praxisinhaber/der Praxisinhaberin deswegen entstehen, wenn der/die Vertreter(in) erkrankt. 

 

§6 Berufshaftpflicht

Der Praxisinhaber/die Praxisinhaberin ist verpflichtet, für den/die Vertreter(in) eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen oder durch Erweiterung seiner eigenen Berufshaftpflichtversicherung der/die Vertreter/in in seinen/ihren Versicherungsschutz einzubeziehen. Der Praxisinhaber/die Praxisinhaberin haftet für Schäden, die der/die Vertreter/in versursacht. Der/die Praxisinhaber/Praxisinhaberin stellt die Vertretung vor Regressansprüchen Dritter frei (Durchgriffshaftung).

 

§7 Urlaub

Bei einem Beschäftigungsverhältnis von mehr als 4 Wochen Dauer im Jahr besteht ein Anspruch auf 2 Tage Urlaub pro Beschäftigungsmonat. 

 

§8 Praxisauto

1.) Für Praxisfahrten ist ein Praxis-PKW zur Verfügung zu stellen. Dieser muß Vollkasko versichert sein. Andernfalls ist die Vertretung so zu stellen, als sei der PKW Vollkasko versichert. Etwaige Selbstbeteiligung trägt der Praxisinhaber/die Praxisinhaberin.

2.) Für Reparaturen ist der PKW in die Werkstatt ................................................ auf Kosten und Rechnung des Praxisinhaber/der Praxisinhaberin zu bringen.

3.) Wartungsreparaturen und Betriebskosten gehen zu Lasten der Praxis.

4.) Bei Benutzung des eigenen PKW erhält der/die Vertreter/in für jeden bei der Ausübung der Praxistätigkeit gefahrenen Kilometer eine Pauschale von 0,80 Euro/Km zuzüglich MwSt.und der Zusatzkosten für die Vollkaskoversicherung für die Vertretungszeit. 

 

§9 Kündigung

Der Vertrag kann von dem Praxisinhaber/der Praxisinhaberin nur aus einem in der Person oder dem Verhalten der Vertreterin/des Vertreters liegenden wichtigen Grund gekündigt werden. Die Kündigung kann nur innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen. 

 

§10 Rücktritt

1.) Kommt die Vertretung durch Verschulden des/der Vertreter/in nicht zustande, verpflichtet sich dieser/diese, eine Ersatzperson zu benennen.

2.) Kommt die Vertretung durch Verschulden des Praxisinhabers/der Praxisinhaberin nicht zustande, hat dieser/diese dem/der Vertreter/in den Verdienstausfall zu bezahlen. 

 

§ 11 Allgemeine Haftung

Die Vertreterin haftet gegenüber der Praxis nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 

 

Schlußbestimmungen

1.) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie schriftlich getroffen werden.

2.) Durch die Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. 

 

Ort, Datum  ....................  
Vertreter/Vertreterin .................... 

Ort, Datum ...................      
Praxisinhaber/Praxisinhaberin  ....................